Alle Infos zum Führerschein von Ihrer Fahrschule in Regensburg

Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen rund um den Führerschein, den angebotenen Führerscheinklassen, benötigte Unterlagen für die Anmeldung und mehr. Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an.

0941 7030730

Antragstellung für den Führerschein

Wir als Fahrschule kümmern uns für Sie um die Antragstellung für die Erteilung einer Fahrerlaubnis bei der zuständigen Stadtverwaltung in Regensburg. Hierfür benötigen wir die folgenden Unterlagen:

  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (d. h. nicht älter als ein halbes Jahr)


  • Eine Sehtestbescheinigung


  • Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass


  • Nachweis über eine abgeschlossene Unterweisung in lebensrettende Sofortmaßnahmen (Erste-Hilfe-Schein)

Zusätzlich beim Landratsamt Regensburg erforderlich:
Ein Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis, der von der Gemeinde bestätigt wurde.

Unsere angebotenen Führerscheinklassen in der Übersicht

  • PKW – Klasse B

    Beim Führerschein der Klasse B handelt es sich um den klassischen Autoführerschein.


    Pflichtstunden


    Theoretische Ausbildung

    12 Stunden + 2 Zusatzstunden

    1 Unterrichtseinheit entspricht 90 Minuten

    1 Fahrstunde entspricht 45 Minuten

     

    Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis reduziert sich der Grundunterricht um 6 Doppelstunden. 


    Praktische Ausbildung

    3 Nachtfahrten

    4 Autobahnfahrten

    5 Überlandfahrten

  • PKW mit Anhänger – Klasse BE

    Der Führerschein der Klasse BE wurde speziell für PKW mit Anhänger ins Leben gerufen. Welche Anhänger Ihr mit Eurem PKW damit fahren dürft, erfragt Ihr bitte im Büro. Wichtig ist hierbei das zulässige Gesamtgewicht von PKW und Anhänger. Ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen wie beim Führerschein der Klasse B.


    Pflichtstunden

    1 Nachtfahrt

    1 Autobahnfahrt 

    3 Überlandfahrten

  • Motorrad – Klasse A (direkt)

    Beim Führerschein der Klasse A (direkt) handelt es sich um den Motorradführerschein ohne Beschränkung der Leistung.


    Theoretische Ausbildung (ohne Vorbesitz)

    12 Stunden + 4


    Theoretische Ausbildung (bei Vorbesitz Klasse A1)

    6 Stunden + 4


    Theoretische Ausbildung (bei Vorbesitz Klasse A2)

    keine 

     

    Praktische Ausbildung (ohne Vorbesitz)

    3 Nachtfahrten

    4 Autobahnfahrten

    5 Überlandfahrten


    Praktische Ausbildung (bei Vorbesitz Klasse A1)

    1 Nachtfahrt

    2 Autobahnfahrten

    3 Überlandfahrten


    Praktische Ausbildung (bei Vorbesitz Klasse A2)

    keine Sonderfahrten notwendig

  • Motorrad – Klasse A2

    Beim Führerschein der Klasse A2 (ehemals Klasse A beschränkt) handelt es sich um den Motorradführerschein mit Beschränkung der Leistung.


    Theoretische Ausbildung (ohne Vorbesitz)

    12 Stunden + 4


    Theoretische Ausbildung (bei Vorbesitz Klasse B)

    6 Stunden + 4


    Theoretische Ausbildung (bei Vorbesitz Klasse A1)

    keine Theorieprüfung


    Praktische Ausbildung (ohne Vorbesitz)

    3 Nachtfahrten 

    4 Autobahnfahrten

    5 Überlandfahrten


    Praktische Ausbildung (bei Vorbesitz Klasse A1)

    keine Sonderfahrten notwendig

  • Motorrad – Klasse A1

    Beim Führerschein der Klasse A1 handelt es sich um den Motorradführerschein ab 16 Jahren mit Beschränkung der Leistung und des Hubraums.


    Theoretische Ausbildung

    12 Stunden Theorie

    1 Stunde entspricht 90 Minuten

    4 Stunden Spezialunterricht

     

    Praktische Ausbildung

    3 Nachtfahrten

    4 Autobahnfahrten 

    5 Überlandfahrten

  • Motorroller – Klasse AM

    Die Fahrerlaubnisklasse AM ist eine Zusammenfassung der bisherigen Fahrerlaubnisklassen S und M.


    Theoretische Ausbildung

    12 Stunden

    2 Stunden Spezialunterricht

  • Mofa

    Personen ab 15 Jahren dürfen auf öffentlichen Straßen mit einem Mofa fahren. Dazu wird kein Führerschein benötigt.


    Theoretische Ausbildung

    6 Stunden Theorie


    Praktische Ausbildung

    Entweder eine Doppelstunde à 90 Minuten Einzelunterricht oder zwei Doppelstunden Gruppenunterricht.

  • Zugmaschine – Klasse L

    Mit dem Führerschein der Klasse L dürft Ihr eine Zugmaschine fahren.


    Theoretische Ausbildung

    12 Stunden Grundunterricht 

    2 Stunden Theorie speziell für die Klasse L

  • PKW-Klasse B 197


  • PKW mit Anhänger - Klasse B 96


  • Motorrad Klasse B 196


1 Unterrichtseinheit entspricht 90 Minuten.

1 Fahrstunde entspricht 45 Minuten.

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Haben Sie noch weitere Fragen zu den einzelnen Führerscheinklassen oder möchten sich für den Führerscheinerwerb anmelden?

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